Versand
3. Lieferbedingungen
3.1. Angaben von NoAna zur Verfügbarkeit und zu Lieferfristen sind nicht verbindlich. Aus Nichtverfügbarkeit einer bestellten Ware erwachsen dem Käufer keine Rechte auf Schadenersatz. Sollte ein Artikel nicht an Lager verfügbar sein, wird dem Käufer so rasch als möglich mitgeteilt, ob und wann mit der Lieferung zu rechnen ist. NoAna haftet nicht für Lieferverzögerungen, weder für eigene noch für solche, welche von Herstellerfirmen oder Dritten verursacht wurden. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.
3.2. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und auf Kosten des Käufers.
3.3. Bestellte Ware wird grundsätzlich nur innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein ausgeliefert. Wünscht der Kunde eine Lieferung ausserhalb dieses Gebiets, ist NoAna berechtigt, die zusätzlichen Kosten vollumfänglich dem Kunden vorgängig in Rechnung zu stellen.
3.4. Die Auslieferfristen werden in Werktagen angegeben. Als Werktage gelten Montag bis und mit Freitag, mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen und der Woche ab 23. Dezember bis und mit 4. Januar (Betriebsferien). Alle Auslieferfristen sind unverbindlich.
3.5. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von NoAna. NoAna ist berechtigt, ihren Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
3.6. Wird auf der Bestellung nichts Gegenteiliges angegeben, so behält sich NoAna vor, wahlweise Komplett- oder Teillieferungen durchzuführen. Allfällige Nachlieferungen erfolgen portofrei.
3.7. Der Kunde hat ausgelieferte Produkte und/oder Dienstleistungen unmittelbar nach dem Erhalt auf ihre Vollständigkeit und allfällige Mängel zu überprüfen. Beanstandungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung bzw. Erbringen der Dienstleistung schriftlich anzubringen. Andernfalls anerkennt der Kunde, dass die Lieferung bzw. Dienstleistung vertragsgemäss erfolgte und Produkte und/oder Dienstleistungen sich beim Zeitpunkt der Prüfung in einwandfreiem Zustand befunden haben.
3.8. Lieferungen erfolgen mit einem einheitlichen Lieferkostenzuschlag in der Höhe von CHF 9.- pro Lieferung. Bei Express- und Nachnahme-Sendungen sowie speziellen Transport- oder Servicebedürfnissen können Porto- resp. Frachtdifferenz und Zusatzaufwand berechnet werden.